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Der Weg zum Füherschein

Kategorie B

MINDESTALTER

17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. 

NOTHELFERKURS

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

SEHTEST

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein. 

BASISTHEORIEPRÜFUNG

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1

VERKEHRSKUNDE

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.

GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS

24 Monate

LERNFAHRTEN

  • Lernfahrausweis notwendig.

  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

 

NACH ERWERB DER KATEGORIE ZUSÄTZLICHE BERECHTIGUNGEN

B1, F, G, M

FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Die Berechtigungen, die Sie damit automatisch dazu erworben haben, werden dunkelgrau markiert.

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